ISO 20022 – Informationen zur Umstellung für Unternehmen
Der internationale Standard für die elektronische Datenübertragung zielt darauf ab, die Kommunikation und den Austausch von Informationen zwischen Finanzinstitutionen weltweit zu vereinheitlichen. Erfahren Sie hier, was der Wechsel auf den neuen Standard im Zahlungsverkehr bedeutet und wie Sie sich jetzt darauf vorbereiten.
Vorteile: Geschwindigkeit und Sicherheit
Mit dem Wechsel auf XML-Formate werden Finanznachrichten weltweit vereinheitlicht. Die in Europa mit SEPA begonnene Formatumstellung wird damit international fortgeführt. Der neue Standard ISO 20022 deckt die gesamte Prozesskette im Zahlungsverkehr ab und wird insbesondere im Auslandszahlungsverkehr für mehr Geschwindigkeit und Sicherheit sorgen.
Die Umstellung auf ISO 20022 tritt in die entscheidende Phase: Die Umsetzungsfrist bis Oktober 2025 ist zwar nur für Banken verbindlich, aber auch Unternehmen sollten sich dieses Datum zum Ziel setzen. Bis November 2026 sollten alle Anpassungen abgeschlossen sein. Wir begleiten Sie gern dabei.
Welche Formate sind wie betroffen?
Abschaltung von camt in der Version 02 und Ersetzung durch camt in der Version 08 – betrifft camt.052, camt.053 und camt.054.
Wichtig: aktuell bietet die HCOB sowohl camt in der Version 02 als auch camt in der Version 08 an – camt in der Version 02 wird bis Oktober 2025 durch die HCOB unterstützt.
Abschaltung bzw. Einstellung der Formate MT940 und MT942 und Ablösung durch die entsprechenden camt-Formate (jeweils camt.053 und camt.052).
Grundsätzlich bietet die HCOB heute parallel camt und MT an. Wenn Sie heute schon camt-Formate und MT-Formate nutzen, dann müssen Sie auf eine ausschließliche Nutzung von nur noch camt-Format in der Version 08 bis Oktober 2025 umgestellt haben.
Es werden nur noch die neuesten Formatversionen pain.001.001.09 und pain.008.001.08 in DK-Version 3.7 und höher angenommen – vorherige Versionen werden nicht mehr unterstützt.
Wenn Sie unseren TRAVIC Port nutzen und dort Zahlungsaufträge manuell erfassen, gibt es kein Anpassungsbedarf.
Wenn Sie unseren TRAVIC Port nutzen und dort Zahlungsaufträge per Dateiupload durchführen (Nutzung eines Drittsystems), dann müssen Sie das entsprechende Drittsystem anpassen.
Wenn Sie über Ihren eigenen EBICS-Client Zahlungsaufträge bei uns einreichen, müssen Sie sicherstellen, dass dieser nur noch die neuesten Formatversionen verwendet.
Die Ablösung der Nachricht DTAZV durch die pain.001.001.09 für den internationalen Zahlungsverkehr wird nicht wie geplant im Oktober 2025, sondern im November 2026 erfolgen – wir empfehlen unseren Kunden trotzdem die Umstellung so schnell wie möglich vorzunehmen, um die Frist der harten Abschaltung von DTAZV einzuhalten.
Fragen zu Ihrer Umstellung?
Wenden Sie sich gern an unsere Expert:innen im Zahlungsverkehr unter:
E-Mail:
iso20022@hcob-bank.com
Oder Sie schauen gern nochmal in unserem
Häufig gestellte Fragen
ISO 20022
Ja, das ISO 20022 Format wird bereits durch die Hamburg Commercial Bank unterstützt.
Nach aktuellem Stand werden folgende Formate unterstützt (Änderungen vorbehalten):
Sie können uns pain.001.01.09 und pain.008.001.08 Zahlungsformate einreichen (bis Oktober 2025 akzeptieren wir auch noch ältere Versionen). Bei der pain.002 stellen wir Ihnen für SCTInst Positiv- und Negativ-Nachrichten bereit, für SDD und SCT können wir Ihnen nur eine Negativ-Nachricht (nicht für alle Negativ-Fälle) bereitstellen.
Beide Formate können parallel am Kund:innenzugangsrechner bereitgestellt werden. Derzeit planen wir den MT940 im Oktober 2025 einzustellen. Wir empfehlen nur den camt.053.001.08 zu nutzen und den MT940 nur übergangsweise zu nutzen, wenn die Systeme noch auf camt.053 umgestellt werden müssen.
Derzeit ist geplant, die alten Kontoauszugsformate camt in der Version 02 und MT mit Umsetzung des November Releases 2025 (voraussichtlich im Oktober 2025) einzustellen.
S Firm
- Ein HCOB-Konto selektieren und mit der rechten Maustaste anklicken.
- Im Kontextmenü „Konto bearbeiten“ auswählen.
- In den Kontooptionen in den Reiter „Übertragung“ wechseln.
- Im letzten Abschnitt „SEPA-Dateien erstellen nach Version (DFÜ-Abkommen, Anlage 3)“ über das Dropdownmenü die Version 3.7 auswählen und speichern.
Hinweise:
- Die Einstellung gilt für alle Konten dieses Instituts und wird auf manuell in S-Firm erzeugte Zahlungen und auf importierte Fremddateien angewendet.
- Das SEPA-Schema von Fremddateien, die in Drittanwendungen erstellt und nur über S-Firm versendet werden, ist davon nicht betroffen und bleibt unverändert.
Zum Abruf der Kontoumsätze im Camt-Format aktivieren Sie bitte im Abholdialog die Checkbox „camt(C53/52)“. Diese Einstellung gilt bis zur Deaktivierung für alle Konten des zugeordneten Bankzugangs.
Hinweis:
Eine Einrichtung zur Abholung von camt Formaten ist nur möglich, wenn die entsprechende Auftragsart von der HCOB am Kundenzugangsrechner freigeschaltet ist.
Falls Sie zum Abrufen der Konto-Umsätze die Funktion „Rundruf“ benutzen, ist es erforderlich dort eine neue Rundrufdefinition mit der entsprechenden Auftragsart (camt.053 / camt.052) zu erstellen.
Test-Aktivitäten
Bei Bedarf besteht die Möglichkeit der Bereitstellung von Beispieldateien.
Ja, es können Ihnen camt-Dateien zum Testen zur Verfügung gestellt werden.
Nein, es wird kein Testsystem mit EBICS-Anbindung angeboten.
Nein, Sie können uns aber Testdateien übermitteln, die wir dann für Sie direkt validieren.
Allgemeine Fragen
Sofern schon Kontoinformationen im MT Format bezogen werden, reicht eine formlose E-Mail für die Umstellung auf camt-Formate aus. Für eine Umstellung von camt V.02 auf camt V.08 reicht ebenso eine formlose E-Mail aus. Für die Einreichung der pain-Nachricht in der Version 09 bedarf es keine gesonderte Beauftragung bei der HCOB.
Nach dem derzeitigen Kenntnisstand werden keine erweiterten Anforderungen an die Zahldateien gestellt werden. Es wird jedoch erwartet, dass es aufgrund der Instant Payment Verordnung (Verordnung (EU) 2024/886) im Oktober 2024 Anpassungen in Bezug auf die Empfängerprüfung geben wird. Für diesen Zweck wird der neue Service „Verification of payee“ (VOP) anhand des Abgleichs des Empfängernamens und der angegebenen IBAN eingeführt. Aktuell befindet sich das Rulebook des VOP in der Konsultation und wird im September 2024 veröffentlicht.
Nein, es werden hierfür keine externen Dienstleister genutzt.